Datenschutz
Präambel
Die Woolworth GmbH hat PARK | Wirtschaftsstrafrecht. mit der Einrichtung und dem Betrieb eines elektronischen Hinweisgebersystems sowie der Rolle als Ombudsperson beauftragt. Wenn ein Hinweis über das elektronische Hinweisgebersystem abgeben wird, geht dieser direkt und ausschließlich bei Rechtsanwalt Tobias Eggers (PARK | Wirtschaftsstrafrecht.) ein.
Wir, Woolworth und PARK | Wirtschaftsstrafrecht., arbeiten bei der Einrichtung und dem Betrieb von Woolworth ´s elektronischem Hinweisgebersystem eng zusammen. Aufgrund der Zusammenarbeit verarbeiten wir auch Ihre personenbezogenen Daten als datenschutzrechtlich gemeinsam Verantwortliche (Art. 26 DSGVO).
Zur Gewährleistung Ihrer Rechte und unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben wir eine Vereinbarung abgeschlossen.
Wir haben uns gemeinsam darüber verständigt, wie wir Ihre Rechte sicherstellen und näher festgelegt, welche Verpflichtungen jede Partei zur Erfüllung der Pflichten der DSGVO treffen. Dies betrifft insbesondere die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO.
Sie können hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten jedes beteiligte Unternehmen einzeln ansprechen und Ihre Rechte geltend machen.Weitere Details zur gemeinsamen Verantwortlichkeit finden Sie in Ziffer 6 dieser Datenschutzerklärung.
1. NAME UND KONTAKTDATEN DER FÜR DIE VERARBEITUNG VERANTWORTLICHEN SOWIE DER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN
Die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts ist:
PARK | Wirtschaftsstrafrecht PartG mbB, Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund, Deutschland
E-Mail: kanzlei@park-wirtschaftsstrafrecht.de
Fon: +49 231 9580680
Fax: +49 231 95806899
vertreten durch: Prof. Dr. Tido Park, Dr. Tobias Eggers, Ulf Reuker LL.M., Dr. Malte Cordes und Dr. Sebastian Wagner
PARK | Wirtschaftsstrafrecht PartG mbB, Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund, Deutschland
E-Mail: kanzlei@park-wirtschaftsstrafrecht.de
Fon: +49 231 9580680
Fax: +49 231 95806899
vertreten durch: Prof. Dr. Tido Park, Dr. Tobias Eggers, Ulf Reuker LL.M., Dr. Malte Cordes und Dr. Sebastian Wagner
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte von PARK | Wirtschaftsstrafrecht ist unter der o. g. Anschrift bzw. unter datenschutz@park-wirtschaftsstrafrecht.de erreichbar.
Ebenfalls verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts ist:
Woolworth GmbH. Mönninghoffs Feld 5, 59425. Unna, Deutschland
E-Mail: info@woolworth.de
Fon: +49 2303 5938 100
Der Datenschutzbeauftragte von Woolworth ist unter den nachfolgenden Kontaktdaten erreichbar:
RuhrDatenschutzConsulting
Rechtsanwältin Inken Schlewing
Kaiserstr 21-23
44135 Dortmund
E-Mail: datenschutz@ruhr-dsc.eu
Fon: +49 231 22819010
2. ART DER PERSONENBEZOGENEN DATEN SOWIE KATEGORIEN BETROFFENER PERSONEN:
Wenn Sie sich gegen eine anonyme und für eine vertrauliche Abgabe eines Hinweises entscheiden, werden bei der Abgabe der Meldung Ihr Name sowie Ihre E-Mail-Adresse gesammelt. Zudem werden Daten verarbeitet, die durch die Abgabe von Meldungen durch den Hinweisgeber im Hinweisgeberportal erfolgen. Innerhalb der Hinweiserteilung (Hinweistextes) kann die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO nicht ausgeschlossen werden.
Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen (können) umfassen:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Woolworth
- Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner von Woolworth
- Kundinnen und Kunden von Woolworth
- Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber
- Sonstige von den Hinweisen Betroffene
3. VERWENDUNGSZWECK BETREFFEND DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN UND RECHTSGRUNDLAGE
Die von Ihnen im Rahmen des Hinweisgebersystems angegebenen Informationen werden zum Zweck der Überprüfung und Dokumentation der Meldungen durch PARK | Wirtschaftsstrafrecht. verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte durch PARK | Wirtschaftsstrafrecht. (insbesondere an Woolworth) erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Nach Weitergabe der Daten an Woolworth werden diese dort ebenfalls zum Zweck der Überprüfung und Dokumentation der Meldungen, für interne Ermittlungen (einschließlich der Weitergabe an externe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder andere berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berufsträger sowie an betroffene Konzerngesellschaften) und ggf. zur Weitergabe an staatliche Stellen (wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte) verwendet. Allen Hinweisgebern wird eine vertrauliche Bearbeitung zugesichert.
Die entsprechende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund Ihrer bei der Meldung über das Hinweisgebersystem erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Des Weiteren werden Ihre und weitere personenbezogener Daten verarbeitet, soweit dies zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen notwendig ist (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Darunter fallen insbesondere Meldungen von straf-, wettbewerbs- und arbeitsrechtlich relevanten Sachverhalten. Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aufgrund des berechtigten Interesses von Woolworth an der Aufdeckung und Prävention von Missständen und der damit verbundenen Abwendung von Schäden und Haftungsrisiken gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Schließlich kann die Datenverarbeitung auf § 26 Abs. 1 BDSG beruhen, soweit sie zur Aufdeckung von Straftaten im Beschäftigungsverhältnis bei Woolworth dient.
4. DAUER DER SPEICHERUNG
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Bearbeitung des Hinweises erforderlich ist oder ein berechtigtes Interesse an der Speicherung der personenbezogenen Daten vorliegt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, wie etwa Aufbewahrungspflichten, vorgesehen wurde. Anschließend werden sämtliche personenbezogenen Daten gelöscht. Die Dauer der Speicherung richtet sich insbesondere nach der Schwere des Verdachts und der gemeldeten eventuellen Pflichtverletzung.
5. BETROFFENENRECHTE
Nach dem europäischen Datenschutzrecht haben Sie und die im Hinweis genannten Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und in bestimmten Fällen das Recht auf Datenübertragung.
Außerdem können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen, sofern die Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse oder auf der Grundlage einer Interessenabwägung erfolgt. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die in diesem Datenschutzhinweis aufgeführten Kontaktdaten erfolgen.
Wird das Widerspruchsrecht in Anspruch genommen, wird umgehend geprüft, inwieweit die gespeicherten Daten, insbesondere für die Bearbeitung eines Hinweises, noch erforderlich sind. Nicht mehr benötigte Daten werden gelöscht.
Sie können zudem jederzeit Ihre Einwilligung widerrufen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Informationen unter „Verwendungszweck betreffend die personenbezogenen Daten und Rechtsgrundlagen“.
Ihnen steht außerdem ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
6. AUFGABENVERTEILUNG IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN VERANTWORTLICHKEIT
Die nachfolgende Übersicht informiert Sie darüber, welcher Verantwortliche im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem elektronischen Hinweisgebersystem welche Aufgaben unter der DSGVO übernimmt.
Aufgaben PARK | Wirtschaftsstrafrecht.:
- Festlegung des Zwecks und der Mittel der Datenverarbeitung
- Festlegung der Art der personenbezogenen Daten
- Ansprechpartner für betroffene Personen
- Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener Daten
(für die Verarbeitung personenbezogener Daten über das elektronischen Hinweisgebersystem) - Bearbeitung von Auskunftsverlangen
- Bearbeitung von Lösch- und Berichtigungsanfragen
(für die Verarbeitung personenbezogener Daten über das elektronischen Hinweisgebersystem) - Bearbeitung der Beschränkung der Verarbeitung
(für die Verarbeitung personenbezogener Daten über das elektronischen Hinweisgebersystem) - Abwicklung von Herausgabeverlangen bei Recht auf Datenübertragbarkeit
- Bearbeitung von Widersprüchen
(für die Verarbeitung personenbezogener Daten über das elektronischen Hinweisgebersystem) - Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung
- Sicherheit der Verarbeitung
- Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
(für die Verarbeitung personenbezogener Daten über das elektronischen Hinweisgebersystem) - Dokumentation zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht
Aufgaben Woolworth GmbH:
- Festlegung des Zwecks und der Mittel der Datenverarbeitung
- Ansprechpartner für betroffene Personen
- Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener Daten
(für die weitere Verwendung der personenbezogenen Daten nach Weitergabe durch PARK | Wirtschaftsstrafrecht.) - Bearbeitung von Auskunftsverlangen
(soweit die zubeauskunftenden Informationen durch PARK | Wirtschaftsstrafrecht. weitergegeben werden dürfen.) - Bearbeitung von Lösch- und Berichtigungsanfragen
(für die weitere Verwendung der personenbezogenen Daten nach Weitergabe durch PARK | Wirtschaftsstrafrecht.) - Bearbeitung der Beschränkung der Verarbeitung
(für die weitere Verwendung der personenbezogenen Daten nach Weitergabe durch PARK | Wirtschaftsstrafrecht.) - Bearbeitung von Widersprüchen
(für die weitere Verwendung der personenbezogenen Daten nach Weitergabe durch PARK | Wirtschaftsstrafrecht.) - Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung
- Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
(für die weitere Verwendung der personenbezogenen Daten nach Weitergabe durch PARK | Wirtschaftsstrafrecht.) - Dokumentation zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht
Diese Verteilung der Verantwortlichkeiten hindert Sie grundsätzlich nicht daran, ihre Rechte bei und gegenüber jedem einzelnen der Verantwortlichen geltend zu machen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihre Rechte am effektivsten ausgeübt werden können, wenn Sie sich an den jeweils zuständigen Ansprechpartner wenden. Bei dem Ersuchen auf Auskunft kann es sein, dass bestimmte Informationen aus Gründen des Schutzes der Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen lediglich bei PARK | Wirtschaftsstrafrecht. vorliegen und nicht an Woolworth weitergeben werden dürfen. In diesen Fällen kann das Auskunftsersuchen nur durch PARK | Wirtschaftsstrafrecht. erfüllt werden.