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Verstöße nach § 2 HinSchG
Hier können Verstöße gegen das Strafrecht, Bußgeldvorschriften oder sonstigen Rechtsvorschriften, welche in § 2 HinSchG genannte werden, gemeldet werden.
Beispiele hierzu:
  • Bestechung, (Subventions-)Betrug, Untreue, Diebstahl oder Unterschlagung,
  • Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen,
  • Sexualdelikte (z. B. sexuelle Belästigung),
  • Umweltdelikte oder Umweltschädigungen (z. B. illegale Abfallentsorgung),
  • Steuerhinterziehung,
  • Datenschutzverstöße,
  • Verstöße gegen Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr,
  • Verstöße gegen Produktsicherheit,
  • Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte (z. B. Arbeitszeit- oder Mindestlohnverstöße),
  • Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften,
  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht.

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Dr. Tobias Eggers
Dr. Tobias Eggers
Ombudsmann

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